LAN-Regeln
§1 Bezahlung
§2 Rücktritt durch den Teilnehmer
§3 Rücktritt durch den Veranstalter
§4 Haftung der Teilnehmer
§5 Nutzung von Software
§6 Einbringen eigener Geräte
§7 Gesundheitliche Schäden
§8 Bestimmungen während der LAN Party
§9 Beginn und Ende der LAN Party
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§1 Bezahlung:
Der Eintrittspreis ist an der Abendkasse zu entrichten.
Mit Tätigung der Zahlung an den Veranstalter, erkennt der Teilnehmer die
unten genannten Teilnahmebedingungen/Regeln des Veranstalters vorbehaltlos an!
§2 Rücktritt durch den Teilnehmer:
Bei bloßem Nichterscheinen zu dieser LAN Party kann die bereits gezahlte Teilnahmegebühr nicht rückerstattet werden.
§3 Rücktritt durch den Veranstalter:
Wir behalten uns das Recht vor, ohne Angabe von Gründen die Veranstaltung
jederzeit absagen zu können. Selbstverständlich werden in einem solchen
Fall bereits entrichtete Beträge umgehend rückerstattet. Der Veranstalter
behält sich das Recht vor, Teilnehmer vor und während der Veranstaltung
auszuschließen, wenn die Durchführung, trotz einer entsprechenden
Abmahnung vom Teilnehmer nachhaltig gestört wird (zum Beispiel Teilnehmer,
die vorsätzlich Viren, Trojanische Pferden etc. verbreiten oder trotz Abmahnung
andere Teilnehmer fortwährend belästigen und beleidigen). Der Anspruch
auf Rückerstattung und Entschädigung erlischt dabei. Dadurch eventuelle
entstehende Kosten und rechtliche Konsequenzen trägt der Störer dabei
allein. Wir verweisen dabei darauf, dass den Anweisungen des Veranstalters und
desen festen Mitarbeitern unbedingt Folge zu leisten ist.
§4 Haftung der Teilnehmer:
Sollte ein Teilnehmer während der Party Sachschäden verursachen, so
haftet er hierfür unbeschränkt (unabhängig davon ob mutwillig
oder nicht) und in voller Höhe und kann ohne Aufschub sofort von der Veranstaltung
ausgeschlossen werden. Dabei hat der Schädigende keinerlei Anspruch auf
Rückerstattung der Teilnahmegebühr. Des weiteren erfolgt gegebenenfalls
eine Anzeige bei der örtlichen Polizeibehörde. Jeder Teilnehmer haftet
für selbst eingebrachte Gegenstände (Computer, Zubehör, Kleidung,
Handy ...) selbst. Für Verlust und Diebstahl von mitgebrachten Gegenständen
übernehmen wir keine Verantwortung oder Haftung. Bei Abhandenkommen (Diebstahl)
von Wertgegenständen übernimmt der Veranstalter keine Haftung. Jeder
Teilnehmer ist für den Schutz und die Sicherheit seines Eigentums selbst
verantwortlich.
§5 Nutzung von Software:
Jeder Teilnehmer trägt selbst die Verantwortung für seine mitgebrachten
und freigestellten Daten. Wir weisen darauf hin, dass die Verbreitung von illegalen
Daten und urheberrechtlich geschützter Software nach Deutschem Recht untersagt
ist. Auch die Weitergabe von indizierter Software an Jugendliche wird strikt
untersagt. Der Veranstalter lehnt in dieser Hinsicht jegliche Verantwortung
ab. Der Veranstalter weist ausdrücklich darauf hin, dass jeglicher Einsatz/Besitz
von nicht lizenzierter Software (Raubkopien) gesetzlich verboten ist. Für
die Benutzung/Besitz jugendgefährdender Spiele/Darstellung gelten die gesetzlichen
Vorschriften.
§6 Einbringen eigener Geräte:
Das Verwenden selbstgebauter Geräte ist untersagt. Des weiteren sind eigenmächtige
Umbauten des Netzwerkes nicht gestattet. Jeder Teilnehmer muss unbedingt die
von uns zugewiesene IP-Adresse verwenden. Das Gleiche gilt für die Einbringung
von Erweiterungen wie Switches, Hubs oder ähnlichen Geräten.
Der mitgebrachte PC sollte sich in technisch einwandfreiem Zustand befinden,
ebenso mitgebrachte Teile wie Verteilersteckdosen, Kabel etc. Für eventuelle
Schäden bei andern Teilnehmern und dem Veranstalter durch defekte Geräte,
haftet voll der Verursacher. Der Betrieb von zusätzlichen Geräten
(z.B. Mikrowelle, Wasserkocher etc.) ist untersagt.
§7 Gesundheitliche Schäden:
Durch die extreme Beanspruchung des Körpers bei der Durchführung von
Videospielen sollte nach ca. 60 Minuten Spielzeit eine Pause von 10 Minuten
eingelegt werden. Für gesundheitliche Schäden, übernimmt der
Veranstalter keinerlei Haftung.
§8 Bestimmungen während der LAN Party:
Jeder Teilnehmer verpflichten sich die allgemeinen guten Sitten anzuerkennen
und gegen diese nicht zu verstoßen. Die Veranstalter behalten sich das
Recht vor zu jeder Zeit einen Teilnehmer aus gutem Grund auszuschließen.
Dabei hat der Schädigende keinerlei Anspruch auf Rückerstattung der
Teilnahmegbühr. Jeder Teilnehmer verpflichtet sich keine gesetzeswidrigen
Aktivitäten im Rahmen der Veranstaltung zu setzen. Besonders hervorgehoben
werden hier: Software Piraterie, Verbreitung verbotener Datenbestände,
Beeinträchtigung oder Beschädigung fremder Datenanlagen. Jeder Teilnehmer
ist für die Datenbestände auf seinem Rechner selbst verantwortlich.
Dies gilt besonders für die Einhaltung von EULAs und anderen Lizenzvereinbarungen.
Der Veranstalter übernimmt hierfür weder Verantwortung noch Haftung,
da Kontrolle praktisch nicht durchführbar ist. Es gilt während der
Veranstaltung allgemeines Rauchverbot in dem Raum. Nahrungsmittel und Getränke
können für den privaten Gebrauch mitgebracht werden. Alkohol ist in
geringen Mengen gestattet. Sollte die Alkholkonsumierung aber Überhand
nehmen, kann auch von uns eine allgemeines oder Personengebundenes Alkoholverbot
ausgesprochen werden. Der Betrieb von allgemein störenden Gerätschaften,
besonders Lautsprechern, Subwoovern etc. ist nicht gestattet bzw. nur in Einzelfällen
auf Grund einer speziellen Genehmigung der Veranstalter. Dem Teilnehmer ist
untersagt den Betrieb der Veranstaltung mutwillig zu stören. Dies gilt
insbesondere für den Betrieb des Computernetzwerks. Sollte dennoch derartiges
festgestellt werden, werden dem Betreffenden sämtlich Kosten für Zeit,
Arbeit und Ärger etc. zu bei uns üblichen Arbeitstarifen in Rechnung
gestellt. Jeder Teilnehmer ist für den Schutz und die Sicherheit seines
Eigentums selbst verantwortlich. Der Veranstalter verpflichtet sich den Zugang
zu Veranstaltungsräumlichkeiten möglichst zu regulieren. Der Veranstalter
verpflichtet sich zur Verfügungstellung und Betrieb des Computernetzwerkes
und auch von Sitzplätzen inkl. Netzwerkanschluss, Strom etc. als Gegenleistung
für den Teilnahmebeitrag. Der Veranstalter verpflichtet sich etwaige technische
Störungen möglichst schnell nach bestem Vermögen zu beheben.
Betriebsgarantien sind ausgeschlossen.
§9 Beginn und Ende der LAN Party:
Jeder Teilnehmer verpflichtet sich persönliche Gegenstände nach der
Veranstaltung von seinem Sitzplatz zu entfernen (Hardware, Müll etc.) und
diesen geordnet an die Veranstalter zu übergeben. Jeder Teilnehmer haftet
unmittelbar, im Zweifelsfall zumindest mittelbar, für ihm zuordenbaren
Schäden jeglicher Art. Der Veranstalter kann für Datenverlust und/oder
ähnlichen Schaden an Computeranlagen der Teilnehmer, der nicht direkt ihm
zuordenbar ist und aus seinem mutwilligen Verschulden hervorgeht, nicht belangt
werden.